AGB's der HeadAdvice International GmbH und seiner Kooperationspartner "HeadAdvice Partners"
§1 Begriffsbestimmungen
HeadAdvice International GmbH ist eine national und international agierende Personalberatung, die ihren Klienten Leistungen in den Bereichen: Recruiting von Fach- und Führungskräften, Employer Branding, Management Development, Leadership Management, Career Development und Placement anbietet.
Kooperationspartner sind rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Personalberater oder Personalberatungsunternehmen, die auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko tätig sind. In der Kooperation treten diese Partner am Markt unter dem Brand „HeadAdvice Partners“, gefolgt von ihrem Firmennamen, auf.
Diese Kooperation ist Ausdruck eines gemeinsamen Prozess- und Methodenverständnisses, das sich an den Empfehlungen des „Bund Deutscher Unternehmensberater e.V.“ orientiert.
Folge werden die HeadAdvice International GmbH und/oder die Kooperationspartner „HeadAdvice“ und deren Klienten und/oder Kandidaten „Vertragspartner“ genannt.
§2 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglich vereinbarten Leistungen die HeadAdvice für seine Vertragspartner erbringt.
- Es gelten ausschließlich die AGB von HeadAdvice. Abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, HeadAdvice hätte diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbracht wurden oder werden.
§3 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
- Die von HeadAdvice zu erbringen Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung und den zugehörigen Anlagen, die zwischen HeadAdvice und dem Vertragspartner abgeschlossen wurden. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Leistungserbringer ist immer das vertragsabschließende Unternehmen von HeadAdvice.
- HeadAdvice verpflichtet sich, dem Vertragspartner auf dessen Verlangen Auskunft über den Stand der Auftragsausführung geben. Sollte hierfür ein schriftlicher Bericht, insbesondere zur Vorlage bei Dritten, erstellt werden müssen, wird dieser nach Aufwand berechnet, soweit dies nicht in der schriftlichen Vereinbarung geregelt ist.
- Änderung- und/oder Ergänzungswünschen des Vertragspartners wird HeadAdvice insoweit Rechnung tragen, soweit dies im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten von HeadAdvice möglich ist. Mehrkosten hierfür sind, sofern nicht schon in der Vereinbarung festgelegt, vom Vertragspartner zu tragen. Vor der Aufnahme der Arbeiten sind gemäß §2 Abs. 2 der Umfang und die dadurch entstehenden Mehrkosten schriftlich zu vereinbaren.
§4 Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
- Der Vertragspartner wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit HeadAdvice nach Kräften unterstützen und in seinem Einflussbereich alles unternehmen, dass der Auftrag ordnungsgemäßen und erfolgreichen ausgeführt werden kann. Dies betrifft insbesondere die rechtzeitig und umfängliche zur Verfügung Stellung aller für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen sowie die zeitgerechte Beurteilung von vorgestellten Kandidaten.
- Der Vertragspartner wird HeadAdvice unverzüglich informieren, wenn in seinem Einflussbereich Umstände auftreten, die eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Ausführung des Auftrags gefährden.
- Wird ein, dem Vertragspartner im Rahmen eines Recruiting-Projekts, vorgestellter Kandidat, der in diesem Projekt nicht eingestellt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb 12 Monate – nach der ersten Präsentation eingestellt, wird der Vertragspartner HeadAdvice darüber umgehend informieren.
§5 Vergütung / Zahlungsziel
- Die Vergütungen für die erbrachten Leistungen, werden entsprechend der getroffenen und schriftlich fixierten Vereinbarung berechnet und abgerechnet.
- Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Wenn nicht gesondert vereinbart, sind in Rechnung gestellte Beträge, ohne Abzug, sofort fällig.
§6 Reisekosten
- Reisen im Auftrag des Vertragspartners sind von diesem HeadAdvice gegenüber schriftlich zu veranlassen.
- Für Reisen nach §6 Abs. 1 werden, wenn nicht anders vereinbart, entsprechend der nachfolgenden Kostensätze verrechnet:
- PKW: 0,75 € je gefahrenen Kilometer
- Bahn: 2. Klasse bei Fahrten < 3 Stunden, 1.Klasse bei Fahrten > 3 Stunden
- Flug: Economy Class innerhalb Europa, Business Class bei internationalen Flügen
- Übernachtungen, Taxi, Bahn, Flug, Telefon, Parkticket etc. nach Beleg
- Die Reisezeit wird mit 50% des jeweiligen Stundensatzes in Rechnung gestellt.
- Werden Kandidaten von Vertragspartner zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, so erfolgt die Reisekostenabrechnung direkt zwischen dem Vertragspartner und dem Kandidaten.
§7 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht
- Dem Vertragspartner werden im Rahmen des Recruiting-Projekten Kandidaten zur Auswahl vorgestellt. Dies erfolgt in der Regel durch Übersendung eines Links, mit dem der Vertragspartner das entsprechende Dossier und ggf. weitere bewerberbezogenen Dokumente abrufen und speichern kann. Abweichend hiervon kann die Vorstellung auch mit Übersendung eines Dossiers, in Form eines pdf-Dokuments, erfolgen.
- Die Bereitstellung oder Versendung eines Dossiers erfolgt ausschließlich projektbezogen und nur mit ausdrücklichem Einverständnis des jeweiligen Kandidaten.
- Die überlassenen Unterlagen dürfen ausschließlich zur Beurteilung und Bewertung der fachlichen Eignung des jeweiligen Kandidaten genutzt werden.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, die überlassenen Dokumente sowie sämtliche darin enthaltenen Daten vertraulich zu behandeln und die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem unbefugten Zugriff sorgfältig zu schützen.
- Die im Rahmen des Projekts durchzuführenden Veröffentlichungen oder Stellen-Postings zur Rekrutierung von geeigneten Kandidaten erfolgen ohne Nennung des Namens des Vertragspartners, es sei denn, die Namensnennung ist im Vorfeld mit dem Vertragspartner gesondert vereinbart.
- Zwischen Vertragspartner und HeadAdvice besteht Einigkeit, dass über die Art des Projekts und den gesamten vertraglichen Inhalt Stillschweigen zu bewahren ist und diese Vereinbarung sowie alle anderen Unterlagen, die im Rahmen des Projektes entstehen, ausgetauscht werden oder/und vorhanden sind, keinen Dritten zugänglich gemacht werden dürfen.
§8 An uns übermittelte Daten
- Personen, die HeadAdvice im Rahmen einer Online-Bewerbung oder per Mail persönliche Daten und/oder Dokumente übermittelten, stimmen der elektronischen Verarbeitung, Speicherung und Nutzung durch die HeadAdvice, bis auf Widerruf, zu.
- Es ist dem HeadAdvice gestattet mit den registrierten Kandidaten telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen, um sie über den Stand des Bewerbungsprozesses zu informieren und ggf. alternative Stellenangebote vorzuschlagen.
- Registrierte Kandidaten erhalten auf Anfrage jederzeit Auskunft über die bei dem HeadAdvice gespeicherten Daten bezüglich ihrer Person und können jederzeit die Zustimmung zur Speicherung ihrer Daten widerrufen. Hierzu reicht eine Mail an datenschutz@headadvice.com aus.
§9 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen den Vertragspartner als auch HeadAdvice, die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
- Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
- Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§10 Kündigung der Vereinbarung
- Die zwischen dem Vertragspartner und HeadAdvice getroffene Vereinbarung kann von beiden Seiten aus wichtigen Gründen, ohne Einhaltung einer Frist, außerordentlich gekündigt werden.
- Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende möglich. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt der Zugang beim Kündigungsempfänger. Bereits bestehende Ansprüche oder Ansprüche, die nach Vertragsende aus innerhalb der Laufzeit des geschlossenen Vertrages erbrachten Leistungen erwachsen, bleiben davon unberührt.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§11 Haftung
- Die Haftung von HeadAdvice ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus hat HeadAdvice bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten. Diese Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Kardinalspflichten wird jedoch wiederum begrenzt auf die vorhersehbaren, typischerweise bei derartigen Leistungen eintretende Schäden.
- HeadAdvice haftet in keinem Fall für nicht vorhersehbare Schäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden – insbesondere Vermögensschäden – sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, soweit eine derartige Haftung gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist, also insbesondere bei Vorsatz.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
- Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet HeadAdvice auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit und unabhängig von den vorstehenden Beschränkungen. Weiter haftet HeadAdvice auch insoweit, als sich eine Haftung aus nicht abdingbaren gesetzlichen Vorschriften ergibt.
- HeadAdvice haftet lediglich für die fehlerfreie Übermittlung, der ihm vom jeweiligen Kandidaten zur Verfügung gestellten Informationen, er haftet jedoch nicht für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben des Kandidaten.
- HeadAdvice schließt jegliche Haftung für eventuelle Nachteile oder Schäden aus, die dem Vertragspartner daraus entstehen oder entstehen könnten, dass die die zu besetzende Vakanz bei dem Vertragspartner unbesetzt bleibt.
- HeadAdvice schließt jegliche Haftung für eventuelle Nachteile oder Schäden aus, die einem Kandidaten daraus entstehen oder entstehen könnten, dass er vom Vertragspartner nicht für die zu besetzende Vakanz ausgewählt und eingestellt wird.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§12 Schlussbestimmungen/Gerichtsstand
- Es besteht Einvernehmen darüber, dass HeadAdvice nicht berechtigt ist, im Namen des Vertragspartners zu handeln.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB‘s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB‘s unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im sachlichen und wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen.
- Für diesen Vertrag und sich etwa daraus ergebende Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Als Gerichtsstand wird für die HeadAdvice International GmbH München vereinbart, für alle weiteren Partner von „HeadAdvice Partners“ gilt der jeweils nächste Gerichtsort zu seinem Geschäftsort als vereinbart.
Unterschleißheim, den 30.04.2023