Aktuelles von HeadAdvice Partners
Hier finden Sie Themen die uns aktuell bewegen und wir der Meinung sind, dass diese auch Ihr Interesse finden.
Die steuerlichen und lizenzrechtlichen Aspekte für selbstständige Personalberater variieren je nach der gewählten Unternehmensform – Einzelunternehmen, GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und UG (haftungsbeschränkt). Die nachfolgenden Ausführungen dienen nur als Orientierungsrahmen. Ich empfehle Ihnen dringend, wie im Übrigen im Kapitel „Rechtform wählen“ bereits angemerkt, einen Steuerberater einzuschalten, der Ihnen verbindliche Auskünfte geben kann.
Als Einzelunternehmer in Deutschland unterliegst du der Einkommensteuer. Dein Einkommen aus der Personalberatung wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Die Betriebsausgaben, die für die Tätigkeit als Personalberater anfallen, können als Kosten geltend gemacht werden und mindern das zu versteuernde Einkommen.
Bitte beachten Sie, dass unter Umständen auch eine Gewerbesteuerpflicht entstehen kann.
Für Einzelunternehmer ist die Gewerbeanmeldung obligatorisch. Sie erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.
Die GmbH unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Der Körperschaft-Steuersatz liegt niedriger als der individuelle Einkommensteuersatz für Einzelunternehmer.
Die Gewerbesteuer steht ausschließlich der Gemeinden zu, in der das Unternehmen ansässig ist. Auf den vom Finanzamt ermittelten Gewerbesteuermessbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze an. Die Hebesätze sind ausschlaggebend für die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung des Unternehmens.
Auch hier gelten Betriebsausgaben als steuermindernd.
Gewerbeanmeldung:
Die Gründung einer GmbH erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung ins Handelsregister.
Anders als bei Einzelunternehmen ist eine spezifische Gewerbeanmeldung nicht notwendig.
Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt denselben steuerlichen Vorschriften wie die GmbH, auch in Bezug auf Körperschaft- und Gewerbesteuer und Betriebsausgaben.
Gewerbeanmeldung:
Wie bei der GmbH erfordert die Gründung einer UG einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung ins Handelsregister.
In Bezug auf Lizenzen gibt es keine spezifischen Unterschiede zwischen diesen Unternehmensformen für Personalberater.
Es kann jedoch vorkommen, dass bestimmte Branchenverbände oder Kunden spezifische Anforderungen an Zertifizierungen oder Mitgliedschaften (z.B. IHK) haben, unabhängig von der gewählten Unternehmensform.
Unabhängig davon werden Sie in Ihrer täglichen Arbeit eine Menge von Tools und Anwendungen nutzen, die es Ihnen erlauben Ihren Arbeitsprozess effiziente und effektive zu gestalten. Hier spiele Tools, die Ihnen im Hintergrund durch Digitalisierung Arbeit abnehmen eine besondere Rolle.
Hier nur eine kleine Übersicht zur Information, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erhebt noch ein „Muss“ darstellt.
Die Auswahl der Tools hängt von Ihren spezifischen Anforderungen und Präferenzen ab!
Wir können Ihnen bei der Reduzierung Ihrer Steuern nicht, aber die Ausgaben für Lizenzen und damit verbundenen Aufwendungen können wir sofort helfen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung!
Wichtiger Hinweis:
Überlegen Sie, ob Sie nicht zum Start Ihrer Personalberatung die Möglichkeit einer Kooperation oder Partnerschaft (wie z.B. bei HeadAdvice Partners / https://www.headadvice-partners.com/partnerschaft/ ) in Betracht ziehen und damit Ihren Arbeitsaufwand und Finanzbedarf auf ein Minimum reduzieren können
Sie haben Fragen?
Dann vereinbaren Sie doch hier ganz einfach einen unverbindlichen Beratungstermin!
Weiter geht es mit dem Thema „Büro und Infrastruktur einrichten“ am Donnerstag, den 14.12.2023.
Wir freuen uns auf Sie!
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